Geschäftsnummer: | 04.3021 |
Eingereicht von: | Büttiker Rolf |
Einreichungsdatum: | 03.03.2004 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Volkswirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Massnahme; Schweiz; EU-Massnahme; Unternehmen; Bereit; Bundesrat; Zollmassnahme; Massnahmen; Erachtet; Betroffen; Ergreifen; Länder; Staaten; Gemeinsames; Schaffen; Vorgehen; Fassen; Beurteilt; Umstand; Vorgebracht; Wird; Konsultation; Brüssel; Dreier; Verzicht; Lösung; Unbefriedigenden; Retorsionsmassnahmen; Erheben |
Die EU hatte per 1. März 2004 einseitig und ohne Konsultation beschlossen, eine Zollbelastung bei der Wiedereinfuhr von Waren mit EU-Ursprung einzuführen. Delegationen der Schweiz und der EU haben sich kurz vor diesem Termin darauf geeinigt, die Inkraftsetzung der Massnahme zunächst bis 1. Juni 2004 auszusetzen. Zwar stellt diese Aufschiebung für die betroffenen Schweizer Unternehmen vorerst noch keine materielle Belastung dar, jedoch bleibt die Unsicherheit über die künftige Behandlung der Waren an den EU-Aussengrenzen bestehen.
1. Weshalb wurde die Schweiz von der EU-Massnahme derart überrascht? Verfügt die Schweiz nicht über taugliche Informationskanäle, um solche negativen Überraschungen vermeiden zu können?
2. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die von der Zollmassnahme betroffenen Branchen und Unternehmen?
3. Erachtet er es auch als vordringliches Anliegen, im Interesse der Wirtschaft rascher als binnen dreier Monate klare Verhältnisse zu schaffen?
4. Welche anderen Länder sind von dieser EU-Massnahme ebenfalls betroffen, und welche Gegenmassnahmen ergreifen sie? Ist der Bundesrat bereit, mit ebenfalls betroffenen anderen Staaten ein gemeinsames Vorgehen ins Auge zu fassen?
5. Wie beurteilt er den Umstand, dass die Zollmassnahme vorgebracht wird, kurz nachdem er gegenüber Brüssel deutlich gemacht hat, dass er die Bilateralen II nur als Gesamtpaket abschliessen wird?
6. Welche rechtlichen Schritte gedenkt er zu unternehmen im Fall, dass es zu keinem ersatzlosen Verzicht auf die EU-Massnahme kommt? Ist er bereit, Klage zu erheben?
7. Erachtet er Retorsionsmassnahmen im Falle einer unbefriedigenden Lösung als sinnvoll?